iPads - Geräte vom Land Niedersachsen
Die Cäcilienschule hat 2017 iPad-Klassen eingeführt und entwickelt sich fortschreitend weiter. 2025 hat das Land Niedersachsen entschieden, alle 7. Klassen mit digitalen Endgeräten auszustatten. Als Schule in freier Trägerschaft sind wir diesem Konzept mit dem Beschluss in der Gesamtkonferenz im April 2026 nach ausgiebiger Beratung gefolgt.
NEU ab dem Schuljahr 2027/28
Ab dem Schuljahr 2027/28 wird es in der Klasse 5 keine elternfinazierten iPad-Klassen mehr geben. Durch das Hochwachsen der Jahrgänge wird es ab dem Schuljahr 2028/29 keine iPad-Klassen in den Jahrgängen 5 und 6 geben. Alle Schüler erhalten ab dem Schuljahr 2026/27 jeweils im Jahrgang 7 vom Land Niedersachsen finanzierte Geräte. Die elternfinazierten Geräte werden im Anschluss aus unserem System herausgenommen und können weiterhin privat verwendet werden.
Alle Formulare und Downloads finden Sie unten auf dieser Seite.
Ausstattung der 7. Klassen
Alle Schüler werden zu Beginn des Schuljahres mit einem
- iPad (11. Generation) mit 128 GB in Silber,
- einer aufgebrachter Paperlike-Folie,
- einer Tastaturhülle,
- einem Smart-Pen und
- einem Netzteil ausgestattet.
Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt zum Ende des Sekundarbereichs I, sowie beim Schulwechsel bzw. zum Ende der Schulzeit, Die Nutzungsdauer entspricht damit der Nutzungsdauer von vier Jahren.
Weitere Informationen:
Wofür werden künftig die Tablets verwendet?
Sammlung der iPad-Nutzung im Unterricht:
Naturwissenschaften:
- Fotos/Videos v. Experimenten
- Fotos/Videos von Mikroskopien
Mathe:
- Konstruktionen (Geometrie) auch digital Kerncurr.
- CAS (Taschenrechner bis zum Abitur)
Fremdsprachen:
- Übersetzer-App
- Individuelle Listening-Übungen
Gesellschaftswissenschaften:
- Standbilder fotografieren
Fächerübergreifend::
- Speicherung und Teilen von Dateien
- Strukturierung von Daten
- Präsentieren mit PowerPoint
- Recherchearbeiten
- Kollaboratives Arbeiten gemeinsam an einem Dokument an verschiedenen Geräten
- Erklärvideos konsumieren
- ...
Später:
- Podcast produzieren
- Videos produzieren
- ...
Geräte vom Land vs. elternfinanzierte Geräte
Was unterscheidet die Geräte von denen, die bisher an der Cäci zum Einsatz kommen?
Bis zum Schuljahr 2026/27 waren die iPads in den iPad-Klassen elternfinanziert und somit private Geräte, die im Schulsystem sind - mit einer sogenannten DEP-Registrierung. Alle Geräte werden folglich von der Schule zentral verwaltet, um für die Schüler Apps zu installieren, während der Schulzeit z.B. Spiele-Apps zu deaktivieren und die Arbeitsprozesse über die App Classroom vom Lehrergerät aus verfolgen zu können.
Diese elternfinanzierten Geräte besitzen spezielle Einschränkungen, die für die Schulzeit gelten, um zum Beispiel Gaming-Apps zu unterdrücken. Trotzdem können die Schüler mit einer privaten AppleID private Apps auf den Geräten installieren. Die Geräte vom Land werden ausschließlich für Zwecke der Unterrichtsvor und -nachbereitung bzw. der Nutzung für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Damit sind diese Geräte stärker eingeschränkt als die elternfinanzierten Geräte. Ausschließlich die Schule kann auf den Geräten Apps installieren und der App Store ist auf den Geräten nicht verfügbar.
| Einschränkungen | Landesgeräte | Elternfinanzierte Geräte |
|---|---|---|
| App-Store | Nein | Ja, ab 15:15 Uhr |
| Eigene Apps | Nein | Ja, ab 15:15 Uhr |
| Webseiten-Sperre (Spiele etc.) | dauerhaft | Ja, bis 15:15 Uhr |
| Gaming-App-Sperre | dauerhaft, siehe oben | Ja, bis 15:15 Uhr |
| Private iCloud | möglich | möglich |
| Bildschirmzeit von Eltern eingerichtet | möglich | möglich |
Ausgabe der Geräte
Die iPad-Ausgabe erfolgt durch uns als Schule voraussichtlich bis zu den Herbstferien - dies ist abhängig von den Liefermodalitäten des Landes und den Prozessen in der Schule intern. Jeder Schüler erhält sein eigenes Gerät, welches er für unterrichtliche und schulische Zwecke verwenden kann - auch zuhause.
- Vor der Ausgabe des Gerätes erhalten Sie über Ihr Kind den Leihvertrag, der zwischen dem Land Niedersachsen vertreten durch das Kultusministerium bzw. der Cäcilienschule und Ihnen geschlossen wird (Muster siehe unten).
- Innerhalb der noch zu nennenden Frist unterzeichnen Sie den Leihvertrag und lassen diesen durch ihr Kind bei der Klasseleitung oder direkt im Sekretariat abgeben. Wichtig: Die Anlage zu den Schäden wird bei der Ausgabe gemeinsam mit dem Kind und den anwesenden Lehrkräften ergänzt. Die Geräte sind jeweils neu oder in einem neuwertigem Zustand.
- Die Ausgabe der Geräte an die Klasse erfolgt gemeinschaftlich und in Begleitung von zwei Lehrkräften sowie den Medienscouts. Die Medienscouts sind Schüler ab dem Jahrgang 8, welche im Rahmen der digitalen Aufklärung an der Schule tätig sind.
Verantwortung von Schülern und Eltern:
Die Schüler sollten die Verantwortung dafür tragen, dass das digitale Endgerät ...
- zuhause vollständig aufgeladen wird,
- täglich einschließlich Zubehör mitgeführt wird,
- sicher in der Schultasche verstaut ist,
- sorgsam behandelt wird.
- Beschädigungen oder technische Probleme sind umgehend der Schule zu melden.
Abnutzung von Zubehör
Was ist mit den Zubehörteilen, die Abnutzung erleben?
Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt einem gebrauchsbedingten Verschleiß und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen. Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.
Defekt oder Beschädigung eines Geräts - Ersatzgerät aus dem Gerätepool
Was passiert, wenn mein Gerät kaputt ist, verloren wurde oder nicht mehr nutzbar ist?
- Bei Defekt oder Beschädigung gibt die Schule ein Ersatzgerät aus dem schulischen Gerätepool heraus.
- Der Defekt wird in dem „Formular Schadens- oder Verlustmeldung durch Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler“ schriftlich und – wenn möglich – fotografisch festgehalten (s.u. Downloads).
- Rückgabe des defekten Geräts und Empfang des Ersatzgeräts werden von der Schule bestätigt.
- Bei Gewährleistung bzw. im Garantiefall: Reparatur oder Ersatz; Rückführung in den Gerätepool.
- Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung: Meldung des privaten Schulträgers an zuständiges RLSB (Regionale Landesämter für Schule und Bildung). Prüfung von Regressansprüchen gegenüber dem privaten Schulträger.
Verlust und Ersatz
- Im Verlustfall ist die Schule umgehend zu informieren.
- Im Falle eines Diebstahls ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ersatzgerät aus dem Gerätepool
- Um Chancengleichheit und faire Unterrichtsbedingungen stets zu gewährleisten, erhält der Schüler umgehend ein Ersatzgerät aus dem Gerätepool.
- Hierfür wird ein neuer Ausleihvertrag geschlossen werden. Im Fall, dass das vorherige Gerät repariert oder wieder aufgefunden wird, wird das Ersatzgerät in den Pool der Schule zurückgeführt. Es gilt dann wieder der ursprüngliche Leihvertrag.