1. Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge haben die Möglichkeit, nachmittags (7./8. Stunde) freiwillig an Angeboten aus dem AG-Bereich teilzunehmen (s. Übersicht der AGs).
2. Daneben gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 das Angebot der „Nachmittagsbetreuung“, das an ein, zwei, drei oder vier Tagen montags bis donnerstags angenommen werden kann. Auch hierbei wählen die Schülerinnen und Schüler aus dem AG-Angebot aus, wobei es einige Angebote gibt, die besonders für die Nachmittagsbetreuung vorgesehen sind („Lernen lernen“ und Hausaufgaben-AG).
Es gibt zwei zentrale Unterschiede zum „normalen“ AG-Angebot:
a) Die Eltern haben die Garantie, dass die Schülerinnen und Schüler der Nachmittagsbetreuung bis 15.15 Uhr betreut werden, d.h. AGs werden ggf. auch vertreten oder die Teilnehmer gehen ausnahmsweise zu einer anderen AG.
b) Die Teilnahme am Mittagessen, die für Schülerinnen und Schüler normalerweise freiwillig ist, ist für die Schüler der Nachmittagsbetreuung verpflichtend.
3. Die Teilnahme sowohl für die AGs als auch für die Nachmittagsbetreuung ist nach der Anmeldung für ein Schulhalbjahr verpflichtend.