Das Drehtürmodell
Als zusätzliche Maßnahme zur individuellen Förderung von SchülerInnen, die in einzelnen Fächern besondere Begabungen zeigen, hat die Cäcilienschule das sog. Drehtürmodell eingeführt.
Es ermöglicht den TeilnehmerInnen, flexibel, allerdings im Rahmen einer bestimmten Stundenzahl, zwischen dem regulären Unterricht und der individuellen Förderung zu wechseln.
Das Angebot soll SchülerInnen der Jahrgangsstufen 6 - 10 zugute kommen, die durch Maßnahmen der unterrichtlichen Binnendifferenzierung nicht weiter gefordert und gefördert werden können. Das Drehtürmodell bietet solchen SchülerInnen eine maßgeschneiderte, in hohem Maße selbst organisierte Form „vertieften Lernens“ an.
Für die Durchführung des Drehtürmodells gelten folgende Rahmenbedingungen:
1. Die KlassenlehrerInnen wählen interessierte SchülerInnen aus, die sich für das Drehtürmodell beworben haben und/oder von LehrerInnen vorgeschlagen wurden. Der Notenstand sollte dabei nicht das einzige Kriterium sein (Hochbegabtenproblematik). Vielmehr geht es darum, SchülerInnen einen besonderen Lernanreiz zu geben, die durch ein hohes Maß an Intelligenz, Kreativität, Neugier und Selbstständigkeit auffallen und im Unterricht häufig unterfordert erscheinen.
SchülerInnen, die von sich aus Interesse am Drehtürmodell haben, sollten sich ebenfalls an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer wenden, um sich mit ihr/ihm zu beraten.
2. Der Schüler/die Schülerin, dem/der das Drehtürmodell als Organisationsform angeboten wird, sucht einen Mentor und stimmt mit ihm das zu bearbeitende Thema bzw. Projekt ab. Weder für die Wahl des Mentors noch für die Themen- bzw. Projektwahl unterliegt der Schüler/die Schülerin irgendwelchen vorherigen Beschränkungen. -Selbstverständlich haben auch LehrerInnen die Möglichkeit, Schüler und Schülerinnen auf ein bestimmtes Thema bzw. Projekt hin anzusprechen.
3. Dem Schüler/der Schülerin ist es erlaubt, maximal vier Stunden pro Woche im Unterricht zu fehlen, um in dieser Zeit selbstständig an seinem/ihrem Thema bzw. Projekt zu arbeiten.
Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, sich vor der Unterrichtsstunde beim Fachlehrer zu melden und zu fragen, ob er/sie die Stunde selbsttätig nutzen könne. Wenn der Fachlehrer den Schüler/die Schülerin freistellt, begibt er sich in den für das Drehtürmodell eingerichteten Arbeitsraum (Selbstlernzentrum, R.17) und arbeitet während der Stunde unbeaufsichtigt.
4. Der Schüler/die Schülerin, der /die am Drehtürmodell teilnimmt, muss den versäumten Unterrichtstoff eigenständig nacharbeiten und die Hausaufgaben pünktlich anfertigen. Klassenarbeitstermine müssen wahrgenommen werden.
5. Von der Themensuche bis zum Abschluss der Arbeit bzw. des Projekts führt der Schüler/die Schülerin ein Lerntagebuch. Alle wesentlichen Arbeitsschritte werden darin dokumentiert und reflektiert. Festgehalten und vom Fachlehrer abgezeichnet werden auch die Termine der für die Eigentätigkeit genutzten Unterrichtsstunden. Das Lerntagebuch ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, dem Mentor vorzulegen.
6. Der Schüler/die Schülerin präsentiert das Ergebnis seiner /ihrer Arbeit in angemessener Form, z.B. vor der Lerngruppe oder in einem größeren Rahmen der Schulöffentlichkeit (Tag der offenen Tür, Schulfest). Er/sie erhält dafür eine Würdigung in Form eines Zertifikats.
7. In einer schriftlich fixierten Vereinbarung mit der Klassenleitung und dem Mentor/der Mentorin erklären sich der Schüler/die Schülerin und seine/ihre Eltern mit den Rahmenbedingungen des Drehtürmodells einverstanden (s. u. Lernvertrag).
8. Eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme am Drehtürmodell ist beiderseits aus begründetem Anlass möglich.