1. Vorbemerkung - Ziele des Vertretungskonzeptes sind
die Gewährleistung des Unterrichts,
die Verlässlichkeit des Unterrichts möglichst von der 1. bis zur 6. Stunde sicherzustellen,
pädagogisch und fachlich relevante Aufgaben bereitzustellen.
Bei langfristigen Ausfällen sorgt die Schulleitung für eine Dauervertretung des Unterrichts, die dann auch Niederschlag im regulären Stundenplan findet.
2. Grundsätze der Vertretungsregelung
Der Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 wird grundsätzlich vertreten. Nur in Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 wird vormittags grundsätzlich vertreten; in Einzelfällen können Randstunden entfallen. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen haben folglich keine „Freistunden“. Allein in der Jahrgangsstufe 10 kann in Ausnahmefällen davon abgewichen werden.
Im Falle anschließenden Nachmittagsunterrichts wird die 6. Stunde in den Jahrgängen 7 bis 10 allerdings in der Regel nicht vertreten, um den Schülerinnen und Schülern eine längere Mittagspause zu ermöglichen.
Bei der Zuordnung von Vertretungsstunden hat der Vormittagsunterricht vor dem Nachmittagsunterricht in der 7./8. Stunde Priorität.
3. Einsatz von Lehrkräften im Vertretungsunterricht
Der Vertretungsplaner achtet auf die gleichmäßige Verteilung des Vertretungsunterrichts auf die Lehrer.
Im Falle der Verhinderung eines Lehrers wird der Vertretungsunterricht nach der folgenden Prioritätenliste organisiert:
Bereitstellung von Material durch den abwesenden Lehrer,
Übernahme des Unterrichts durch einen Fachlehrer, der in der Klasse unterrichtet,
Übernahme durch einen Lehrer, der dasselbe Fach unterrichtet,
Übernahme durch einen sonstigen Lehrer,
Unterricht entfällt.
Jeweils eine Lehrkraft hat an jedem Wochentag morgens in der 1. Stunde Präsenz, d.h. sie steht für kurzfristig anfallenden Vertretungsunterricht zur Verfügung.
4. Inhalte des Vertretungsunterrichts
Ist ein Lehrer aus vorhersehbaren Gründen nicht in der Schule (Fortbildung etc.), bereitet er für den zu vertretenden Unterricht in der Regel Vertretungsmaterial vor.
4.2 Vertretung im Falle unvorhersehbarer Abwesenheit
Im Falle der Erkrankung einer Lehrkraft kann der Betroffene in der Regel kein Vertretungsmaterial zur Verfügung stellen.
Der Vertretungsplaner prüft dann zwei Alternativen: Er setzt einen Kollegen ein, der mit einem anderen Fach in der Klasse unterrichtet, oder er setzt einen Lehrer mit demselben Fach oder einen sonstigen Lehrer ein und stellt ihm, wenn gewünscht, Arbeitsmaterial aus dem Materialpool der Schule für Vertretungsstunden zur Verfügung.
5. Der Materialpool für Vertretungsstunden
Der Vertretungsplaner kann immer dann auf diesen Materialpool zurückgreifen, wenn ein Lehrer unvorhersehbar abwesend ist und kein Lehrer zur Verfügung steht, der in der Klasse Unterricht hat.
Er wird im Zimmer des Vertretungsplaners in einer Hängeregistratur aufbewahrt und ist sortiert nach Fächern und Jahrgangsstufen, um einen altersgemäßen Vertretungs-unterricht zu gewährleisten. Ferner wird festgehalten, welche Klasse bzw. welcher Kurs schon bestimmte Materialien bearbeitet hat, um Wiederholungen zu vermeiden.
Für die Ausstattung des Materialpools sind die Fachgruppen verantwortlich, die die Aufgabenblätter dem Vertretungsplaner zur Verfügung stellen.